Schule in Zeiten des Coronavirus
Die von der Bundesregierung gesetzten Schutzmaßnahmen sollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, denn die Gesundheit aller Menschen muss derzeit oberstes Ziel sein. Die gesetzten Schritte sind sinnvoll, wichtig und unbedingt einzuhalten. Nichtsdestotrotz ist auf die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe zu achten, und die Einhaltung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtekonvention muss auch in der Krisensituation so weit als irgend möglich gewahrt bleiben.
In ihrem derzeitigen Alltag nehmen Kinder und Jugendliche die allseits gegenwärtigen Spannungen und Ängste um sie herum besonders intensiv wahr. Das führt dazu, dass sie teilweise verunsichert und orientierungslos sind. Zusätzlich ist ihre Tagesgestaltung plötzlich völlig verändert, der Bewegungsradius stark eingeschränkt und ein Treffen von Freund*innen und Verwandten nicht möglich. Für die Stabilität und emotionale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen ist es daher gerade in solchen Krisenzeiten essenziell, dass ein gutes Zusammenwirken von Lehrpersonen, Eltern und Schüler*innen stattfindet. Durch die - von einem Tag auf den anderen entstandenen - neuen und ungewohnten Anforderungen des „Distance-Learning" sind Kinder und Jugendliche zusätzlich massiv gefordert.
Zudem haben sowohl Bildungsminister als auch Bundeskanzler in den letzten Tagen bereits in Aussicht gestellt, dass die Schulen jedenfalls länger als bis nach Ostern, möglicherweise sogar bis zum Semesterende, geschlossen bleiben.
Dementsprechend möchten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs darauf hinweisen, dass angesichts der derzeitigen Lage und des Umgangs damit aus kinderrechtlicher Sicht einige Aspekte zu beachten sind. Begrüßt werden die vom Bildungsministerium veröffentlichten Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning, welche sich an Lehrpersonen, Schulleitungen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte richten. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs weisen nachfolgend auf einige kinderrechtliche Aspekte hin, die noch nicht entsprechend berücksichtigt scheinen bzw. betonen die Wichtigkeit der veröffentlichten Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning.
Sie finden hier die aktuelle Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Thema Schule in Zeiten des Coronavidurs in voller Länge.
Natürlich stehen wir Ihnen für nähere Fragen aber auch telefonisch unter unserer Beratungsnummer (0676/8666-0609) oder per e-Mail (kija@stmk.gv.at) zur Verfügung!