Begutachtungen und Stellungnahmen von Gesetzen, Verordnungen, Beschlüssen, Initiativen, …

Einbringung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtssetzungsprozesse sowie bei Planung und Forschung (§ 40 Abs.1 Z. 3 StKJHG)

2019

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark:

Kinder- und Jugendanwaltschaften  Österreichs:

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).